, Schindler Maik

Begleitetes Angeln für Kinder unter acht Jahren in Brandenburg eingeführt

Gute Nachrichten für junge Naturfreunde und angehende Anglerinnen und Angler: In Brandenburg dürfen künftig auch Kinder unter acht Jahren unter bestimmten Voraussetzungen angeln. Möglich macht dies eine Änderung des Fischereigesetzes für das Land Brandenburg.

Mit dem Gesetz zum Abbau von Bürokratie im Land Brandenburg vom 23. April 2026 wurde auch das Brandenburgische Fischereigesetz angepasst. Durch die Änderung in § 18 Absatz 1 BbgFischG wird das sogenannte begleitete Angeln für Kinder unter acht Jahren eingeführt. Brandenburg erleichtert damit den frühen, verantwortungsvollen Einstieg in die Angelfischerei und setzt zugleich ein positives Zeichen für die Nachwuchsförderung im Angelsport.

Für Kinder unter acht Jahren gilt dabei: Sie dürfen die Angelfischerei nur in Begleitung einer volljährigen, aufsichtsführenden Begleitperson ausüben. Geangelt werden darf ausschließlich gezielt auf Friedfische. Außerdem muss das Kind eine der zwei Handangeln der Begleitperson nutzen.

Die Begleitperson trägt dabei eine besondere Verantwortung. Sie muss im Besitz einer gültigen Angelberechtigung für das jeweilige Gewässer sein und den Nachweis über die gezahlte Fischereiabgabe mitführen. Zudem muss sie das Kind ständig beaufsichtigen und jederzeit in der Lage sein, unmittelbar einzugreifen. Das Keschern, Betäuben, Abhaken sowie das Töten eines Fisches dürfen nicht vom Kind durchgeführt werden, sondern ausschließlich durch die verantwortliche Begleitperson.

Auch die waidgerechte Versorgung des Fangs, die Einhaltung von Mindestmaßen, Schonzeiten, Fangbegrenzungen und weiteren rechtlichen Vorgaben liegen vollständig in der Verantwortung der Begleitperson. Der angeeignete Fisch wird auf deren Fangbegrenzung angerechnet.

Für Kinder ab acht Jahren bleiben die bisherigen Regelungen unverändert. Zusätzlich wurde im Zuge des Bürokratieabbaus zum 1. Januar 2026 die Fischereiabgabe für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres abgeschafft.

Als Angelverein begrüßen wir diese Neuerung ausdrücklich. Gerade für Familien bietet das begleitete Angeln eine schöne Möglichkeit, Kinder frühzeitig an die Natur, unsere Gewässer und einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Lebewesen Fisch heranzuführen.

Wer das Angeln gemeinsam mit der Familie regelmäßig ausüben möchte, ist bei uns im Verein herzlich willkommen. Mit einer Mitgliedschaft in unserem Angelverein besteht zudem die Möglichkeit, in den zahlreichen Gewässern des Landesanglerverbandes Brandenburg e. V. zu angeln. So schaffen wir gemeinsam die besten Voraussetzungen, damit Kinder, Jugendliche und Erwachsene unser Hobby sicher, waidgerecht und mit Freude erleben können.

Alle Informationen zur Mitgliedschaft und zur Anmeldung findet ihr hier:
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Damit stärkt Brandenburg erneut die Nachwuchsarbeit im Angelsport und schafft eine familienfreundliche Regelung für alle, die ihre Kinder behutsam und verantwortungsvoll an unser schönes Hobby heranführen möchten.

Quelle: https://www.lavb.de/begleitetes-angeln-fuer-kinder-unter-acht-jahren-eingefuehrt/